Bundesweite Mietspiegel, Immobilienpreise und Bodenrichtwerte

Bundesweite Mietspiegel, Immobilienpreise und Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte in den Metropolen


Berlin, Berlin
Hamburg, Hamburg
München, Bayern
Köln, Nordrhein-Westfalen
Frankfurt am Main, Hessen
Stuttgart, Baden-Wuerttemberg
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Leipzig, Sachsen
Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Essen, Nordrhein-Westfalen
Bremen, Bremen
Dresden, Sachsen
Hannover, Niedersachsen
Nürnberg, Bayern
Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Bochum, Nordrhein-Westfalen
Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Münster, Nordrhein-Westfalen

Mannheim, Baden-Wuerttemberg
Karlsruhe, Baden-Wuerttemberg
Augsburg, Bayern
Wiesbaden, Hessen
Mönchengladbach, Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aachen, Nordrhein-Westfalen
Braunschweig, Niedersachsen
Kiel, Schleswig-Holstein
Chemnitz, Sachsen
Halle Saale, Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Freiburg im Breisgau, Baden-Wuerttemberg
Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Mainz, Rheinland-Pfalz
Lübeck, Schleswig-Holstein
Erfurt, Thueringen
Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Kassel, Hessen


Definition Bodenrichtwert


Bei dem Bodenrichtwert handelt es sich um einen Durchschnittswert für Grundstücke in einem bestimmten, festgelegten Bereich. Dieser Wert ist bei dem Kauf bzw. Verkauf von Immobilien relevant, um den Preis pro Quadratmeter Boden zu definieren. Der Bodenrichtwert wird von einem Gutachterausschuss ermittelt.

Was ist der Bodenrichtwert?

Der Bodenrichtwert wird auf Basis der regionalen Kaufpreise als Mittelwert innerhalb einer Gemeinde bzw. eines Gebietes fixiert. Dabei bietet der Wert einen Anhaltspunkt für den Preis von einem Grundstück.

Wie wird die Ermittlung des Bodenrichtwertes realisiert?

Der Bodenrichtwert wird von einem Gutachterausschuss der betreffenden Gemeinde oder Stadt auf Basis der tatsächlich erfolgten Transaktionen in einem bestimmten Zeitraum fixiert. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Baugesetzbuch (BauGB). In Paragraph 196 ist festgelegt, dass die Gemeinden verpflichtet sind, die Bodenrichtwerte in einem bestimmten Zeitraum zu ermitteln. Dieser Zeitraum umfasst im Regelfall zwei Kalenderjahre und der Wert wird jeweils am Ende des zweiten Kalenderjahres festgesetzt. Die jeweilige Gemeinde oder Stadt kann auch eine häufigere Ermittlung festlegen. Die genaue Preisfindung erfolgt anhand der Daten der Notare des entsprechenden Gebietes. Mit den Kopien der notariellen Kaufverträge hat der Gutachter die Möglichkeit eine Kaufpreissammlung zu erstellen. Es folgt die Darstellung der Werte in den Bodenrichtwertkarten bzw. -tabellen in die entsprechenden Zonen. Dabei kann es sich um einzelne Straßen, Ortsteile oder ganze bzw. mehrere Dörfer handeln. In die Betrachtung mit einbezogen werden die jeweiligen Entwicklungszustände der Gebiete. Berücksichtigung findet dabei bspw. der Grad der Erschließung, die Lage oder die Bebaubarkeit. Unbeachtet ist jedoch die tatsächliche Bebauung des jeweiligen Grundstückes. Die Berechnung des Bodenrichtwertes erfolgt immer in der Annahme, dass das Grundstück unbebaut ist.

Als wichtiger Indikator in Bezug auf den Wert des Grund und Bodens ist der Bodenrichtwert allgemein anerkannt. Dieser Wert dient als Auskunft für die Wirtschaft und die Verwaltungen. Die Wertfindung ist durch die Erstellung von einem Gutachter neutral und transparent. Jeder Interessent kann auf Antrag den Bodenrichtwert für ein Grundstück beantragen bzw. online einsehen.

Oft gesuchte Immobilienpreise


Berlin, Berlin
Hamburg, Hamburg
München, Bayern
Köln, Nordrhein-Westfalen
Frankfurt am Main, Hessen
Stuttgart, Baden-Wuerttemberg
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Leipzig, Sachsen
Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Essen, Nordrhein-Westfalen
Bremen, Bremen
Dresden, Sachsen
Hannover, Niedersachsen
Nürnberg, Bayern
Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Bochum, Nordrhein-Westfalen
Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Münster, Nordrhein-Westfalen

Mannheim, Baden-Wuerttemberg
Karlsruhe, Baden-Wuerttemberg
Augsburg, Bayern
Wiesbaden, Hessen
Mönchengladbach, Nordrhein-Westfalen
Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aachen, Nordrhein-Westfalen
Braunschweig, Niedersachsen
Kiel, Schleswig-Holstein
Chemnitz, Sachsen
Halle Saale, Sachsen-Anhalt
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Freiburg im Breisgau, Baden-Wuerttemberg
Krefeld, Nordrhein-Westfalen
Mainz, Rheinland-Pfalz
Lübeck, Schleswig-Holstein
Erfurt, Thueringen
Oberhausen, Nordrhein-Westfalen
Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Kassel, Hessen


Was ist der Mietspiegel?


Häufig fällt der Begriff Mietspiegel in der Presse und in den Nachrichten. Aber was bedeutet er, wie ist er entstanden und wozu dient er?

Der Mietspiegel ist ganz einfach ein Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete in einer bestimmten Region, einer bestimmten Stadt. Mit seiner Hilfe lassen sich die Mietpreise von Wohnungen einer bestimmten Lage, Größe und Ausstattung miteinander vergleichen. So können die Mietparteien sehen, ob die Miete für ein bestimmtes Objekt einigermaßen angemessen ist und im Rahmen des Üblichen liegt. Der erste Mietspiegel wurde 1974 erstellt und diente dazu, den rechtlichen Begriff der "ortsüblichen Vergleichsmiete" zu konkretisieren. Mit dem Mietspiegel wurde und wird auch heute noch oft dann argumentiert, wenn Vermieter die Miete für ihre frei vermittelbaren Immobilien nach oben anpassen wollen. Allerdings gibt es nicht für jede Stadt und Region einen Mietspiegel, vor allem kleine Städte unter 20.000 Einwohnern und größere Gemeinden haben ihn häufig nicht. Seine Aufstellung ist keine kommunale Pflicht und auch wo einer besteht, ist er nicht rechtlich bindend. Er ist tatsächlich nur eine Orientierungshilfe, allerdings eine sehr wichtige und auch bei Rechtsstreitigkeiten wird mit ihm gearbeitet.

Aufgestellt wird der Mietspiegel in der Regel alle zwei Jahre neu. Manche Städte erstellen ihn selbst, oft wird er in Zusammenarbeit zwischen den Vertretern von Städten und Gemeinden, Mietervertretern und Vermietervertretern aufgestellt. Häufig werden wissenschaftlich arbeitende Institute mit der Erstellung beauftragt, auch schriftliche oder mündliche Vermieter - und Mieterbefragungen sind üblich. Je nach den örtlichen Gegebenheiten enthält der Mietspiegel unterschiedliche Bewertungskategorien. Dazu gehören zum Beispiel die Lage der Wohnung hinsichtlich der Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und den Verkehrslärm, die Einkaufsmöglichkeiten, die Nachbarschaft von Industrie- oder Landwirtschaftsbetrieben und die Bebauung allgemein. Aber auch die Ausstattung der Wohnungen ist wichtig. Hat sie Zentralheizung, Ofenheizung, Fußbodenheizung, eine gute oder schlechte Wärmedämmung, mehrfach oder einfach verglaste Fenster, Parkett, Laminat oder Bodenfliesen, eine separate Toilette zusätzlich zum Badezimmer usw. Anhand typisierter Lage- und Ausstattungsmerkmale lässt sich eine Wohnung mehr oder weniger gut klassifizieren und so feststellen, welcher Mietpreis für sie angemessen ist und sich bei einer Vermietung realisieren lässt. Der Mietspiegel ist für jeden Interessenten einsehbar, bei dem meisten größeren Städten ist er im Internet kostenlos abrufbar, es gibt ihn aber meistens auch schriftlich als Broschüre.

Siehe auch Definition: Mietspiegel
Deutschland Karte


Mit Hilfe des Mietspiegels lässt sich auch feststellen, wie teuer das Wohnen in den einzelnen Bundesländern oder in bestimmten Regionen Deutschlands ist. Die Mietpreise sind nämlich teilweise extrem unterschiedlich und es kann unter Umständen sehr nützlich sein, die Mietkosten in die Überlegungen einzubeziehen, wenn jemand sich mit dem Gedanken trägt, sich örtlich und beruflich zu verändern und es mehrere Alternativen gibt. Darüber hinaus braucht man den Mietspiegel, damit die in vielen Städten mit angespannten Wohnungsmarkt festgelegte Mietpreisbremse wenigstens einigermaßen greifen kann. Dabei ist festgelegt, daß Vermieter bei der Neuvermietung einer Bestandswohnung an Mietkosten maximal 10 Prozent über den ortsüblichen Mietpreis verlangen dürfen.

Ein Vergleich des bundesweiten Mietspiegels 2017 zeigt folgendes Ergebnis: Die Mietpreise auf dem freien Wohnungsmarkt sind in größeren Städten grundsätzlich höher als in Kleinstädten und auf dem Land. Andererseits sind sie heute auch in kleineren Orte im unmittelbaren Umland von großen Städten, dem sogenannten Speckgürtel, teurer als in eher ländlichen Regionen und in den alten Bundesländern im Schnitt immer noch teurer als in den neuen Bundesländern. Neben den Städten kann aber auch manche landschaftlich oder Lage bedingt besonders schöne Region hohe Mietpreise haben. Das betrifft zum Beispiel die Bodensee-Region durch die reizvolle Lage und die Nähe zur Schweiz. Aber auch in beliebten Ferienorten Kurorten oder Festspielorten liegen die Mieten nach dem Mietspiegel häufig über dem Durchschnitt des Umlandes.

Oft gesuchte Mietspiegel


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