Dach verpachten - Welche Moeglichkeiten gibt es
Dach verpachten: Diese Möglichkeiten haben Sie
Hauseigentümer haben mitunter mitunter hohe Kosten, für die sie allein aufkommen müssen. Daher schauen sie sich oft nach einer zusätzlichen Einnahmequelle um. Eine solche ist beispielsweise die Vermietung der Dachfläche an Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen und Mobilfunknetzen.
Dach an PV-Anlagenbetreiber verpachten
Möchten Sie Projekte mit Erneuerbaren Energien unterstützen, können Sie Ihre Dachfläche an einen Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen vermieten. Dann profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Sie haben regelmäßige Einnahmen aus der Nutzung einer Fläche, die sonst brachliegt.
- Die Zusatzeinkünfte sind Ihnen 20 Jahre lang sicher. Denn für diesen Zeitraum werden PV-Anlagen staatlich gefördert.
- Sie haben keinen bürokratischen Aufwand.
- Sie müssen sich nicht um Installation, Betrieb und Wartung der Anlage kümmern, weil das Aufgabe des Betreibers ist.
- Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn das Angebot seriös ist.
- Mit manchen Betreibern können Sie sogar eine Abschlagszahlung oder jährliche Zahlung vereinbaren.
- Einige Investoren bieten statt der Monatsmiete die teilweise Nutzung des gewonnenen Stroms an.
Übrigens: Mieter finden Sie über die örtlichen PV-Fachbetriebe und spezielle Dachbörsen im Internet.
Voraussetzungen
Der Anlagenbetreiber überprüft zuerst, ob Ihr Hausdach das Gewicht einer Solarstromanlage (30 kg/m²) aushält. Er schaut sich außerdem Ausrichtung und Lage des Daches an. Größere Hausdächer sind für ihn generell lukrativer: je mehr Module, desto größer die Stromernte. Die meisten Betreiber von PV-Anlagen machen eine Mindestgröße zur Bedingung.
Diese Einnahmen können Sie erzielen
Sie erhalten je nach Stromernte pro Quadratmeter Dachfläche zwischen zwei und zehn Euro monatlich. Das wären bei 40 m² und 10 €/m² 4.800 Euro zusätzlich pro Jahr. Zum Vergleich: Für eine in Eigenregie durchgeführte Montage einer Solaranlage würden Ihnen bei dieser Dachfläche etwa 7.000 Euro Kosten entstehen. Sie schließen mit dem Mieter einen schriftlichen Vertrag ab. Denn müssen Sie innerhalb der Vertragslaufzeit Ihr Eigenheim verkaufen, sind Sie mit einem Vertrag auf der sicheren Seite. Stiftung Warentest empfiehlt, in diesem alles Wichtige zu Eigentümer-, Nutzungs- und Kündigungsrechten sowie zur Haftung und Laufzeit festzuhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie die Dachflächenvermietung ins Grundbuch eintragen lassen müssen.
Dach an Mobilfunknetzbetreiber vermieten
Mobilfunknetzbetreiber suchen über ihren Internetmarktplatz nach geeigneten Standortanbietern mit Einfamilienhäusern und Mietshäusern. Die zu installierenden genehmigungsfreien Antennen haben eine Höhe von maximal drei Metern und eine Leistung von 10 Watt. Voraussetzung für die Montage des Funkmastes ist, dass Ihr Haus nahegelegene Gebäude überragt oder eine exponierte Lage hat.
Einnahmen aus der Vermietung der Dachfläche
Wie viel Sie monatlich an zusätzlichen Einnahmen verbuchen können, lässt sich nur schätzen: Die Anbieter halten sich diesbezüglich bedeckt. Doch sollen Monatsmieten zwischen 1.000 und 4.000 Euro möglich sein. Bei einer ausreichend großen Dachfläche können Sie sogar noch weitere Mobilfunkkonzerne ins Boot holen.
Was Sie bei diesem Dach Verpachten beachten müssen
Auch wenn derartige Geldbeträge verlockend erscheinen, beachten Sie bitte, dass Sie bei einem späteren Hausverkauf mit einer Wertminderung um maximal 50 Prozent rechnen müssen. Denn viele Immobilienkäufer werden durch eine Mobilfunkantenne auf dem Dach abgeschreckt (Elektrosmog!). Ungünstig ist auch, dass der neue Hauseigentümer an den bestehenden Mietvertrag gebunden ist, weil die Dachflächennutzung im Grundbuch vermerkt ist. Die Vertragslaufzeit beträgt 10 Jahre, die Kündigungsfrist 5 Jahre.
Um als Vermieter auf der sicheren Seite zu sein, lassen Sie den Mobilfunkmast am besten regelmäßig von einem Experten auf mögliche Erweiterungen überprüfen. Nur so können Sie feststellen, ob Ihr Mieter die Anlage zwischenzeitlich ohne Ihr Wissen erweitert hat. Der Mobilfunknetzbetreiber hat nämlich laut Mietvertrag das Recht, jederzeit Veränderungen an der Anlage vorzunehmen. Außerdem kann der Experte in Ihrem Auftrag die Überwachungs- und Verkehrssicherungspflicht übernehmen. So sind Sie im Fall einer Beschädigung der Anlage vor einer Mithaftung geschützt. |
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