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Mieterhöhung nach Modernisierung: Worauf Sie als Vermieter achten müssen



Mieterhöhung nach Modernisierung

Grundsätzlich ist eine Modernisierung erst einmal erfreulich - auch für den Mieter. Allerdings hat sie meist auch Lärm, Dreck und eine Mieterhöhung zur Folge, daher sind die meisten Mieter trotzdem wenig begeistert, wenn Sie als Vermieter Renovierungsmaßnahmen ankündigen. Um die Maßnahmen und die damit einhergehende Mieterhöhung für Vermieter und Mieter möglichst problemlos durchzuführen, gilt es einiges zu beachten. Im folgenden Artikel erfahren Sie, auf was Sie bei einer Mieterhöhung nach Modernisierung achten müssen.


Was gilt als Modernisierungsmaßnahme?

Um die Miete aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zu erhöhen, muss diese eine tatsächliche Verbesserung für den Mieter darstellen. Die Maßnahmen müssen außerdem ordentlich angekündigt und umgesetzt werden. Reine Instandhaltungsmaßnahmen reichen als Begründung nicht aus.

Hier muss also zwischen Instandhaltung und Modernisierung unterschieden werden. Fragen Sie sich im Voraus, ob tatsächlich eine Verbesserung der Wohnung das Ziel ist oder ob Sie nur etwas reparieren wollen, um den Zustand und die Qualität der Wohnung zu erhalten.

Klassische Modernisierungsmaßnahmen sind zum Beispiel eine neue Wärmedämmung, Fensterverglasung oder Heizung, die Installation von Solaranlagen und der Anbau eines Balkons.

Alle Reparaturmaßnahmen, die Sie durchführen, um die Bausubstanz zu erhalten, fallen derweil unter die Instandhaltung.

Wie erhöhe ich die Miete nach einer Modernisierung?

Bevor Sie die Modernisierungsmaßnahmen durchführen können, müssen Sie den Mieter ausführlich über das Ausmaß sowie den voraussichtlichen Anfang und das Ende der Renovierungsarbeiten informieren. Die Ankündigung muss mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahmen schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Die Mieterhöhung und der zu erwartende Erhöhungsbetrag muss in diesem Rahmen ebenfalls angekündigt werden.

Als Vermieter dürfen Sie die jährliche Miete um bis zu 8 % der für die Modernisierung aufgewendeten Kosten erhöhen. Die Miete für eine modernisierte Immobilie darf allerdings nur um 3 Euro innerhalb von sechs Jahren steigen. Liegt die Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, darf die Miete sogar nur um höchstens 2 Euro innerhalb dieses Zeitraums erhöht werden.

Kann mein Mieter die Modernisierungsmaßnahme ablehnen?

Grundsätzlich können Mieter die Maßnahmen zur Modernisierung sowie die damit einhergehende Mieterhöhung nicht ablehnen. Sofern es zu einer Verbesserung der Wohnung beiträgt, müssen die Mieter eine Modernisierung dulden.

Dem Mieter bleibt in diesem Fall nur ein Härtefallantrag, der bis zum Ablauf des nächsten Monats nach Ankündigung der Modernisierungsarbeiten gestellt werden kann.





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